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Hier unsere aktuelle PatientenInformation
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Die BehandlungskostenTrotz der wissenschaftlichen Absicherung und Kommentare über die Wichtigkeit und den Sinn der Maßnahmen zur Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie stehen diese nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Nur das Erstellen einiger Röntgenbilder wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Alle anderen Leistungen der Funktionsdiagnostik und Therapie müssen Privat abgerechnet werden. Die Privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel einen Teil der Kosten.
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